Direktmarketing durch neue Gesetze nun erschwert
Sonntag, September 20th, 2009Das Datenhandelsgesetz und das neue Scoringgesetz schützt nun die Empfänger besser. Seit dem 01. September 2009 gilt, dass für Direktmarketing-Aktionen durch Unternehmen die Herkunft des Adressbestandes offen gelegt werden muss. Wer Direktmarketing betreibt, muss per Gesetz die Einwilligung zusammen mit anderen Erklärungen schriftlich nachweisen.
Hohe Strafen bei Missbrauch
Bei Missbrauch von persönlichen Daten müssen Verantwortliche mit Geldbußen bis zu 300.000,- Euro rechnen. Formale Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz wird mit Bußgeldern bis zu 50.000,- Euro (vorher 25.000,- Euro) betraft.
Erlaubnis muss vorliegen
Es dürfen trotzdem zu Marketingzwecken und zum Zwecke der Bereitstellung von Produktinformation Adressdaten genutzt werden. Jedoch ist man als Unternehmer dazu verpflichtet, die Herkunft der Adresse offenzulegen bzw. dem Empfänger eine Möglichkeit (z.B. eine Kontaktadresse) zukommen zu lassen, womit dieser einen Widerspruch einlegen kann.
Das neue Scoring Gesetz wird ab 1. April 2010 wirksam. Das Datenhandels-Gesetz ist bereits ab 01. September 2009 wirksam!
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