Kein irreführendes Kleingedrucktes…
das Kleingedruckte in Werbekampagnen darf nicht zu klein sein, so dass der Verbraucher eine faire Möglichkeit hat, die Texte auch im vollen Umfang zu lesen. Davor schützt ein Gesetz, welches das Verbot gegen irreführender Werbung (§§ 3, 5, 8 UWG) regelt.
Tipps zur sauberen Gestaltung von Werbemitteln:
- Gut lesbare Fußnoten
- Nichts als Gratis oder Kostenlos deklarieren, was nicht auch wirklich kostenlos ist
- Keine Vorteile versprechen, die nicht auch wirklich eingehalten werden können
- saubere und nachvollziehbare Angebotsdeklarationen schreiben
- Lieferzeiten und -bedingungen angeben
Lassen Sie sich von einem Anwalt aufklären, wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Kampagne gegen gewisse Vorschriften und Gesetze verstösst. Vermeiden Sie dadurch hohe Kosten und Strafen, die sich aus so einem Vorwurf ergeben können.
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Tags: Erfindungen, Schneeballsystem, Social Network























