Selbstständig machen, aber welche Gesellschaftsform wählen?
Mittwoch, Juli 8th, 2009Unternehmer kommen in den Genuss, sich irgendwann für eine Gesellschaftsform entscheiden zu müssen. Dabei sind einige viele Gesichtspunkte zu beachten. Unter anderem muss man bis auf Ausnahme der Freiberufler, einen Gewerbeschein beim Gewerbeamt abgeben und anmelden. Arbeitet man z.B. allein und hat kein großes Risiko, kommt man grundsätzlich als Einzelunternehmer oder Feiberufler gut aus. Wenn es um Haftungseinschränkung geht, sollte man sich für eine richtige Gesellschaftsform entscheiden.
Die Unternehmensgründung geht nicht von heute auf morgen, oder gar spontan. Hier sollte man sich wirklich Zeit lassen und alles genau bedenken. Ihre eigene Unternehmensgründung wird dann erfolgreich, je mehr Sie vorher recherchiert haben.
Einzelunternehmer oder Freiberufler?
Eine Ltd. ? (englische GmbH, die Limited)
Eine GmbH ? (Gemeinschaft mit beschränkter Haftung)
Eine AG ? (Aktiengesellschaft)
Eine OHG ? (Offene Handelsgesellschaft)
Eine KG ? (Kommanditgesellschaft)
Oder eine GbR ? (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
Oder vielleicht die neue Mini-GmbH (genannt: UG (Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt), welche dem Prinzip GmbH sehr nahe steht.
Es kommt darauf an, wie viel Umsatz mit dem Geschäft erzielt werden kann, wie marktbeständig es ist, wie zielorientiert der Firmengründer ist, welches Marktpotential und welche Gefahren und Haftungsrisiken lauern.
Da das Thema Gesellschaftsgründung und Unternehmensführung ein sehr umfassendes Spektrum ist, empfehle ich zur Gründung einer Gesellschaft eine Steuerkanzlei oder einen Rechtsanwalt als Ansprechpartner heran zu ziehen.
Ich möchte Ihnen heute ein paar zusammen getragene Informationen zu diesen oben genannten Gesellschaftsformen veröffentlichen. Selbstverständlich ist das hier keine Beratung und soll auch nicht den Anschein einer Beratung machen. Ich bringe hier nur alles zusammen, was ich selbst in den letzten Monaten gesammelt habe. Ich schreibe hier, weil die Gesellschaftsformen zur Selbstständigkeit gehören und unmittelbar zum Thema dieser Webseite passt. Gehen wir aber mal die einzelnen Gesellschaftsformen durch.
Einzelunternehmer / Freiberufler
Als Einzelunternehmen benötigen Sie einen Gewerbeschein, auf dem Sie festhalten was Sie ‘ungefähr’ machen. Zum Beispiel ‘Handel mit Erlaubnisfreien Waren’, ‘Dienstleistungen’. Sie können sich so allgemein halten, wie Sie wollen. Rein theoretisch können
Freiberufler sind Menschen, die wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Berufe ausüben. Unter diesem Status ist kein Gewerbeschein notwendig, da sie nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Zu den Freiberuflern gehören u.a. Ärzte, Heilpraktiker, Architekten, Schriftsteller, Musiker, Apotheker, Programmierer und ähnliche.
Vorteile eines freien Berufs: Sie müssen keine Gewerbesteuer zahlen.
Sie müssen nicht mal ein Büro anmieten. Zumindest sind Sie nicht dazu verpflichtet. Die meisten Einzelunternehmer und Freiberufler haben ihre Gewerbeadresse an der Wohnanschrift und managen auch von hieraus alle Geschäfte. Natürlich können Sie Einträge jederzeit ändern.
Rechnungen mit oder ohne Umsatzsteuer
Je nachdem, wie hoch der Jahresumsatz ist, darf man seine Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellen. Dazu greift dann die Kleinunternehmer-Regelung im § 19 UStG. Wenn man als Einzelunternehmer unter 17.500€ Jahresumsatz kommt, muss man keine Umsatzsteuer abführen. Vorausgesetzt, man hat dieses beim Finanzamt beantragt und genehmigt bekommen. Wichtig in jeder Rechnung ist die Umsatzsteuernummer und viele andere gesetzliche Vorschriften.
GmbH? (Gemeinschaft mit beschränkter Haftung)
Die GmbH zählt als juristische Person, bei der die Haftung auf das eingezahlte Stammkapital in Höhe von mindestens 25.000,- Euro begrenzt wird. Zuvor wird die Gründung von einer mehreren Personen durchgeführt, wobei der genaue Zweck, der Firmensitz, Name des Unternehmens, sowie genaue Höhe des Stammkapitals. Bei der GmbH werden die Gesellschafter unter notariellen Vertrag genommen. Außerdem benötigt die GmbH einen Geschäftsführer, der i.d.R. in diesem Unternehmen angestellt wird.
Der Gesellschafter kann auch gleichzeitig der Geschäftsführer sein. Der geschäftsführende Gesellschafter muss für erbrachte Leistungen nicht zwingend vergütet werden. Bei der GmbH muss ein Handelsregistereintrag vorgenommen werden, der eine notarielle Beglaubigung voraussetzt. Erst dann ist die GmbH volständig gegründet. Die Gründung der GmbH sollte nach Möglichkeit jeweils zum Jahresbeginn vorgenommen werden, um später buchhalterisch einen klaren Strich ziehen zu können. Das festgelegte Stammkapital muss nicht sofort eingezahlt werden. Die Haftung gegenüber Dritten wird mit maximal des eingezahlten Stammkapitals festgelegt. Jedoch haften alle Gesellschafter gleichzeitig für das noch nicht eingezahlte Stammkapital gesamtschuldnerisch. Bei der GmbH-Gründung sollten Gesellschaftsvertrag und Geschäftsführervertrag aufgesetzt werden. Die Gesellschafter sind gesetzlich verpflichtet, Jahresumsätze gegen Gebühr auf dafür vorgesehenen Webseiten zu veröffentlichen.
Gehen Sie davon aus, dass Ihre GmbH ca. 65 % Ihrer Gewinne durch Steuerbelastungen auffrist. Bei z.B. 100.000,- Euro Jahresgewinn, sind für Sie nur noch ca. 35.000,- Euro drin. Der Rest geht zum Vater Staat.
Außerdem gibt es eine Menge behördliche und bürokratische Hürden, die sicher eine Menge Nerven kosten.
AG? (Aktiengesellschaft)
Die Aktiengesellschaft hingegen ist da schon etwas besser dran. Auch hier sind zwar durch übertriebene Bürokratie einige Hürden gesetzt, aber grundlegend hat man hier doch mehr Einfluss auf die Gestaltung. Hier kann man Anteile der Gesellschaft kapitalisieren, so dass externe Investoren als anonyme Förderer des Unternehmens auftreten und an den Gewinnen beteiligt werden und des Weiteren, weil die Gesellschaft über externe Geldmittel verfügen kann, die für dringende Investitionen notwendig sind. Die Gründung setzt allerdings 50.000,- Euro eingezahltes Stammkapital voraus.
Als steuerliche Last wird in Deutschland ungefähr 50% vom Gewinn der AG an das Finanzamt abgeführt.
Die Firmenleitung besteht aus Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat.
OHG? (Offene Handelsgesellschaft)
Die offene Handelsgesellschaft muss von mindestens zwei juristischen Personen gegründet werden und muss bereits mehr umfassen, als ein Kleinbetrieb. Die Gesellschaft muss im Handelsregister/Firmenbuch eingeschrieben werden.
Bei einer OHG haften die alle Gesellschafter mit ihrem kompletten Vermögen. Man spricht hier auch von Vollhaftung! Im übrigen kann man diese Gesellschaftsform schnell auflösen, sofern alle Gesellschafter dem ganzen zustimmen.
Die OHG kann als Gesellschaft klagen und auch verklagt werden. Bei Klagen gegen einen einzelnen Gesellschafter können keine Ansprüche gegen die OHG gestellt werden. Nur mit einem rechtskräftigen Urteil kann das Gesellschaftsvermögen angegriffen werden. Später hinzu kommende Gesellschafter haften gleichmäßig für alte Verbindlichkeiten mit. Somit sollte man vor Eintritt als Gesellschafter in eine OHG alle Verbindlichkeiten des Unternehmens misstrauisch und genauestens prüfen.
Was die Steuern angeht, so ist hier nicht die OHG körperschafts- oder einkommensteuerpflichtig, sondern lediglich deren Gesellschafter.
KG? (Kommanditgesellschaft)
Die Kommanditigesellschaft ist eine besondere Form der OHG und setzt sich ebenfalls aus mindestens zwei oder sogar mehreren juristischen oder natürlichen Personen zusammen. Dabei muss man unterscheiden, dass mindestens einer dieser Personen ein Kommanditist als Teilhafter, sowie einem Komplementär, der gesamtschuldnerisch für Verbindlichkeiten gegenüber allen Gläubigern mit seinem Privatvermögen haftet.
Der Komplementär ist zur Geschäftsführung verpflichtet und kann eine natürlich als auch eine juristische Person sein.
GbR? (Gemeinschaft öffentlichen Rechts)
Die GbR ist als Bürgerliche Gesellschaft die älteste Form der Personengesellschaft. Bei dieser Art Gesellschaft bedarf es nicht mal eines Gesellschaftsvertrages, da schon allein der offizielle Zusammenschluss zweier juristischer Personen, die das gleiche Ziel verfolgen, für diese Gesellschaftsform genügt. Dennoch wird empfohlen, einen GbR-Gesellschaftsvertrag sicherheitshalber aufzusetzen. Bei dieser Form der Gesellschaft haften die Gesellschafter sogar vollumfanglich mit dem Privatvermögen. Die Gesellschafter treten einzeln als Personen auf, da sich diese Art Gesellschaft nicht in die Handelsregister eintragen lässt. Dennoch könnte man als GbR wie eine Personengesellschaft verklagt werden und nur bedingt Haftungseinschränkungen genießen. In Gesellschaftsverträgen darf allerdings nicht generell eine Haftungseinschränkung erfolgen. Auch bei späteren Eintritt in die GbR werden der Person Altlasten (Schulden) mit auferlegt. Wer also eine GbR komplett übernimmt, der sollte sich vorher über die Verbindlichkeiten informieren. Bei der Gründung der GbR ist kein Gründungskapital notwendig.
Eine weitere Form ist die GmbH & Co. KG. – hier greift das Prinzip der KG, nur mit dem Unterschied, dass die GmbH als Komplementär mit dem Stammkapital haftet. An sich eine weit verbreitete Form der Gesellschaftsform. Zumindest findet man diese Art sehr häufig in Deutschland wieder.
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